Willkommen an der
CORONA Teststation
auf dem Vorplatz der Seniorenresidenz Curanum Herne
Unsere Teststation ist dauerhaft ab dem 01.03.2023 geschlossen!
Ab dem 30.11.2022 gilt eine neue Testverordnung. Folgenden 3 Fallgruppen stehen weiterhin kostenlose Testungen zu! ACHTUNG – Freitesten ist ab sofort nicht mehr kostenlos!!!
Verordnung des Bundesgesundheitsministerium, gültig ab dem 30.11.2022, siehe Webseite der KVWL https://www.corona-kvwl.de/nicht-aerztliche-leistungserbringer
Jeder Bürger kann sich gegen eine Pauschale von 9,00€ einem Antigen-Schnelltest unterziehen.
Der Selbstkostenanteil von 9,00€ ist an der Teststelle in bar zu zahlen.
Uns ist bewusst, dass der Zeitpunkt der Anmeldung nicht zwingend dem Zeitpunkt des Schnelltests entspricht, wir möchten Sie aber dennoch vorab dazu sensibilisieren, sich bei auftretenden Symptomen bitte direkt bei Ihrem Arzt oder bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Wer eine kostenlose Testung nach § 4a Testverordnung durchführen möchte, muss zum Nachweis der Identität einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Kinder und Jugendliche können sich mittels Kinderreisepasses oder mittels eines Schülerausweises ausweisen. Weitere Nachweise für eine entsprechende Testberechtigung müssen an unserer Station nicht erbracht werden. Wir notieren Ihren Testgrund und Sie müssen sicherstellen, das Sie einen entsprechenden Nachweis bei einer Überprüfung erbringen können!
Um einen Übertrag in die CovPass App zu ermöglichen, müssen Sie bei der Buchung zunächst die personalisierte Datenfreigabe in der Corona Warn App (CWA) akzeptieren.
Nachdem Sie einen Befund von uns erhalten haben, können Sie diesen in die CWA importieren. Mit Hilfe der CWA können Sie nun mit der CovPass App den QR Code scannen und das Ergebnis eintragen lassen.
Gemäß Coronavirus-Meldepflichtverordnung muss jeder Verdacht auf Infektion, also auch ein positiver Schnelltest ans Gesundheitsamt gemeldet werden. Übermittelt werden dabei Angaben wie der Name, die Adresse und Kontaktdaten der betroffenen Person, damit das Gesundheitsamt die Person kontaktieren und die notwendigen Maßnahmen einleiten kann.
Die zuständigen Gesundheitsämter übermitteln die Informationen zu COVID-19-Fällen elektronisch an die zuständigen Landesbehörden und von dort an das RKI, allerdings ohne Name, Wohnort und Kontaktdaten der Betroffenen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des RKI auf www.rki.de
Wenn ihr Schnelltestergebnis positiv ist, können Sie bei uns einen PCR-Abstrich machen. Dieser wird unserem Partnerlabor übermittelt. Nach dem PCR Abstrich begeben Sie sich bitte auf dem schnellsten Weg nach Hause, möglichst ohne dabei den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen. Benachrichtigen sie auch die anderen Mitglieder ihres Haushaltes. Das positive Testergebnis wird von uns automatisch an das ansässige Gesundheitsamt übermittelt.
Wichtige Hinweise – finden Sie unter Stadt Herne – Informationen zum Coronavirus. Es gibt keinen Anspruch auf eine variantenspezifische Überprüfung.
Personen, die ausschließlich durch einen Coronaschnelltest positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden, können keinen Genesenennachweis erhalten. Die Bestätigung einer Coronavirusinfektion muss laut RKI immer durch einen Nukleinsäurenachweis (i.d.R. PCR oder PoC-NAT) erfolgen. Nur im Schnelltest positiv Getestete erhalten somit keinen Nachweis. Sie gelten, nachdem sie die Erkrankung durchgemacht haben, nach aktuellen Richtlinien nicht als Genesene.
Unser geschultes Fachpersonal entnimmt Ihnen mit einem Teststäbchen einen Nasenabstrich. Bitte 20-30 Minuten vor dem Test nichts mehr Trinken, Essen (auch keine Bonbons oder Kaugummis) und nicht mehr rauchen. Außerdem dürfen Sie kein Mund-/oder Nasenspray und keine Nasensalbe benutzen. Das so gewonnene Material wird in einer Pufferlösung ausgewaschen und dann auf einen so-genannten „Lateral-Flow-Test“ getropft. Ähnlich wie bei einem Schwangerschaftstest kann man anhand von einem oder zwei Streifen im Sichtfenster nach 15 -20 Minuten das Ergebnis ablesen.
An unserer Teststation werden Nasenabstriche durchgeführt.
Antigen-Schnelltests werden grundsätzlich von geschulten Personen durchgeführt. Einige Schichten werden von Dr. Skok und seinem Praxisteam übernommen. Dabei werden entsprechende Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen berücksichtigt.
Wir führen Tests bei Kindern ab 5 Jahren durch (ein Abstrich wird hier im vorderen Nasenbereich genommen).
24 Stunden vom Testzeitpunkt
Selbstverständlich dürfen Sie ihr Kind begleiten! Wenn Sie ihr Kind allerdings alleine schicken, bitte nur mit einer Einverständniserklärung. Es reicht handschriftlich auf Papier, dass Sie damit einverstanden sind, dass wir bei ihrem Kind einen Schnelltest durchführen.